Worauf diese Liste beruht
Zwei Quellen, und der Unterschied zwischen ihnen ist wichtig. Die eine sagt, ob Ihr Fahrzeug ein Wohnmobil ist. Die andere sagt, was Sie tun müssen, damit das auch in den Papieren steht.
Was ein Wohnmobil ausmacht
Anhang I Teil A Nr. 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 beschreibt das Wohnmobil als Fahrzeug mit Wohnfläche, die mindestens Sitze und Tisch, Schlafgelegenheiten (die auch durch Umbau der Sitze entstehen dürfen), eine Kochmöglichkeit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck enthält. Diese Gegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen; nur der Tisch darf so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen ist.
Warum eine Begutachtung nötig ist
§ 19 Absatz 2 StVZO bestimmt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die genehmigte Fahrzeugart geändert wird. Der Umbau vom Kastenwagen zum Wohnmobil ist eine solche Änderung. § 21 StVZO regelt den Weg zurück: ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, dessen Angaben die Behörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und II überträgt.
Was hier nicht steht
Die Gasanlage und zusätzliche Sitzplätze sind eigene Verfahren mit eigenen Anforderungen. Wir haben die deutschen Regeln dazu nicht aus einer Primärquelle geprüft und nennen sie deshalb als Hinweis statt als Anforderung. Eine Prüfanforderung zu behaupten, die nicht stimmt, ist schlechter als sie wegzulassen.
Bundesland und Prüfstelle
Die Rechtsgrundlage gilt bundesweit, die Praxis unterscheidet sich. Welche Unterlagen Ihre Zulassungsstelle sehen will und wie Ihr Sachverständiger prüft, klären Sie am besten vor dem Umbau statt danach.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Ausbau überhaupt umschreiben lassen?
Sobald Sie die Fahrzeugart ändern, erlischt die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen; das ist keine Wahl. Wer ein paar Kisten in einen Transporter stellt, ändert nichts an der Fahrzeugart. Wer eine feste Küche, ein festes Bett und Schränke einbaut, schon.
Muss die Kochgelegenheit mit Gas betrieben werden?
Nein. Die Verordnung verlangt eine Kochmöglichkeit, ohne eine Energieart vorzuschreiben. Wer elektrisch kocht, spart sich damit die gesamte Gasanlage, braucht dafür aber Wechselrichter und Batteriekapazität für die Spitzenlast.
Darf der Tisch abnehmbar sein?
Ja, und das ist die einzige ausdrückliche Ausnahme in der Verordnung: Der Tisch darf so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen ist. Die Halterung selbst bleibt im Fahrzeug. Für Sitze, Bett, Küche und Stauraum gilt die Ausnahme nicht.
Wie hoch muss ich im Fahrzeug stehen können?
Die Ausstattungsliste in der Verordnung nennt keine Stehhöhe. Was Ihre Prüfstelle im Einzelfall verlangt, fragen Sie dort nach; wir geben hier keine Zahl an, die wir nicht belegen können.
Was ändert sich bei der Steuer?
Die Bemessung. Ein Wohnmobil wird nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert, und für ein schweres Fahrzeug fällt das meist günstiger aus als die Besteuerung davor. Mit dem Kfz-Steuer-Rechner auf dieser Seite sehen Sie den Betrag für Ihr Gewicht.