So wird gerechnet
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und nach der Schadstoffklasse. Beide Größen stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1, und beide zusammen ergeben den Betrag ohne weitere Annahmen.
Die Rechenregel aus dem Gesetz
§ 9 Absatz 1 Nummer 2a KraftStG rechnet je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon. Bis 2.000 kg gilt der Satz Ihrer Tarifgruppe, darüber ein niedrigerer Satz. Jede angefangene Stufe von 200 kg zählt voll, auch in der oberen Stufe: 1.500 kg sind acht Schritte und nicht siebeneinhalb.
Ein Beispiel
Ein Wohnmobil mit 3.500 kg in der Gruppe S 4 oder besser: zehn Schritte à 16 Euro für die ersten 2.000 kg ergeben 160 Euro, acht Schritte à 10 Euro für die restlichen 1.500 kg ergeben 80 Euro. Zusammen 240 Euro im Jahr.
Woher die Schadstoffklasse kommt
Das Gesetz kennt die Klassen S 1 bis S 6, definiert über europäische Richtlinien in Anlage XIV zu § 48 StVZO. Diese Nummern stehen nirgends auf Ihren Papieren. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht deshalb eine Tabelle, die Emissionsschlüssel aus Feld 14.1 den Klassen zuordnet, mit einem eigenen Block für Wohnmobile. Diese Tabelle nutzen wir, mit dreihundert Schlüsseln in vier Gruppen.
Was hier nicht berechnet wird
Ermäßigungen, Befreiungen, Saisonkennzeichen und die tageweise Berechnung bei unterjähriger Zulassung stehen an anderer Stelle im Gesetz und hängen von Ihrer Situation ab. Ein Schlüssel, der nicht in der Tabelle steht, führt zu keinem Betrag statt zu einer Schätzung.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Emissionsschlüssel?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1. Dort steht eine Zeichenfolge wie 36N0 oder 0453. Auf älteren Fahrzeugscheinen ist es die Schlüsselnummer zu 1, von der die letzten beiden Ziffern zählen. In Feld 14 steht bei neueren Papieren zusätzlich die Euronorm im Klartext, doch das Gesetz rechnet mit dem Schlüssel.
Warum zahlt ein Wohnmobil weniger als ein Pkw gleichen Gewichts?
Weil die Bemessung eine andere ist. Ein Pkw wird nach Hubraum und Kohlendioxidausstoß besteuert, ein Wohnmobil nach Gewicht und Schadstoffklasse. Für ein schweres Fahrzeug mit großem Motor fällt der Wohnmobiltarif deshalb meist deutlich niedriger aus. Das ist einer der Gründe, aus denen sich die Umschreibung zum Wohnmobil rechnet.
Ändert sich die Steuer, wenn ich das Gesamtgewicht auflasten lasse?
Ja. Die Steuer folgt dem zulässigen Gesamtgewicht aus den Papieren, nicht dem tatsächlichen Gewicht. Eine Auflastung von 3.500 auf 3.850 kg kostet in der Gruppe S 4 zwei zusätzliche Schritte à 10 Euro, also 20 Euro im Jahr. Gegen den Gewinn an Zuladung ist das wenig.
Gilt diese Rechnung auch in Österreich und der Schweiz?
Nein. Diese Berechnung gilt für Deutschland. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln mit anderen Bemessungsgrundlagen, und die stehen hier nicht.
Was mache ich, wenn mein Schlüssel nicht erkannt wird?
Prüfen Sie zuerst die Schreibweise in Feld 14.1, einschließlich Buchstaben und Nullen. Wird der Schlüssel dann immer noch nicht erkannt, steht er nicht in der Tabelle für Wohnmobile, die wir verwenden. Fragen Sie in dem Fall beim Hauptzollamt nach; wir zeigen lieber keinen Betrag als einen geratenen.